Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Zimmer & Partner
EDV-Sachverständigen- und IT-Forensikbüro

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Zimmer & Partner EDV-Sachverständigen und IT-Forensikbüro, Am Kohlpütt 8, 58706 Menden (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) über die Erbringung von Sachverständigenleistungen, IT-Forensik, Beratungsleistungen und sonstigen Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers annimmt oder der Auftragnehmer eine schriftliche Beauftragung des Auftraggebers schriftlich bestätigt. Bei allen Aufträgen kommt durch Angebot und Annahme ein vergütungspflichtiger Werkvertrag gemäß § 631 BGB zustande.

2.3 Mündliche oder fernmündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

2.4 Analysekosten im Expressfall sowie bei Sonderdatenträger werden individuell vereinbart. Durch telefonische Bestätigung oder den Versand/die Abgabe der zu analysierenden, Geräte oder Datenträger, bestätigt der Auftragnehmer den Auftrag bevorstehenden forensischen Datenanalyse.

2.5 Eine IT-Forensische Analyse erfolgt nach den vereinbarten Zielen und Konditionen. Die Auslieferung von Protokollen und Berichten erfolgt analog dem Auftrag nach Ausgleich des Rechnungsbetrages. Das Werk ist nicht erfolgsabhängig. Es bildet den Aufwand und die durchgeführten Tätigkeiten zur Ermittlung digitaler Spuren und Indizien ab.

Der Auftragnehmer kann bis zur Vollendung des Werkes den Vertrag jederzeit, jedoch ausschließlich aus wichtigem Grund, kündigen.

3. Leistungsumfang

3.1 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot und der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

3.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bzw. Sachverständigen.

3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte (Subunternehmer) heranzuziehen.

3.4 Soweit Gutachten erstellt werden, basieren diese auf den dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, relevante IT-Systeme, Daten, Passwörter, Zugangsdaten und Ansprechpartner.

4.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er zur Weitergabe der ihm vom Auftragnehmer überlassenen Informationen und Daten berechtigt ist und dass die Verarbeitung dieser Daten durch den Auftragnehmer im Rahmen des Auftragszwecks datenschutzkonform erfolgt.

4.3 Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten und berechtigen den Auftragnehmer zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen.

4.4 Der Auftragsgeber hat den Auftragsnehmer rechtzeitig und unaufgefordert über alle Besonderheiten seines Gerätes/Datenträgers zu unterrichten. Der Auftraggeber hat darüber hinaus alle erforderlichen Informationen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen, die zur Vertragserfüllung oder Rücksendung benötigt werden. Sollte der Auftraggeber die Rücksendung der defekten Geräten und/oder ausgebauten Teilen wünschen, so hat er das, vor Auftragsbeginn anzuzeigen. Andernfalls fallen diese Teile in das Eigentum des Auftragnehmers und werden von diesem entsorgt.

4.5 Nach Abschluss des Projekts ist der Auftraggeber dazu angehalten in seiner Mitwirkungspflicht, die bereitgestellten Geräte entweder abzuholen oder diese gebührenpflichtig im Forensikbüro einlagern zu lassen, um eine weitere Bearbeitung zu ermöglichen.

Kommt der Auftraggeber mit seiner Mitwirkungspflicht in Verzug, so werden ab dem 07. Tag Lagergebühren von 2,48 € brutto je angefangenen Tag und je gelagerten Datenträger aller Art oder Geräten (Computer, Smartphone, etc.) erhoben.

5. Termine und Fristen

5.1 Termine und Fristen für die Leistungserbringung sind unverbindlich, es sei denn, sie werden vom Auftragnehmer ausdrücklich als verbindlich schriftlich zugesagt.

5.2 Unvorhersehbare und vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Ereignisse, wie höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen oder ähnliche Umstände, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung des Auftrags für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über solche Umstände informieren.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Stunden- oder Pauschalhonorar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nebenkosten wie Fahrtkosten, Spesen, Kosten für externe Datenwiederherstellungsdienste oder Softwarelizenzen werden gesondert in Rechnung gestellt.

6.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen und Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten in Rechnung zu stellen.

6.3 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.4 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

 

7. Geheimhaltung und Datenschutz

7.1 Die Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntwerdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

7.2 Der Auftragnehmer beachtet die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Vertragsdurchführung und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.

8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.

8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

8.3 Die Haftung des Auftragnehmers ist in jedem Fall auf die Höhe der vereinbarten Vergütung für den jeweiligen Auftrag, maximal jedoch auf einen Betrag von 5.000€, begrenzt.

8.4 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

8.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.6 Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich und hat vor jeder Übergabe von Datenträgern oder Systemen an den Auftragnehmer eine vollständige Sicherung der Daten vorzunehmen.

9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

9.1 Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen, Gutachten, Software, Konzepte oder sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

9.2 Der Auftraggeber erhält ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers, soweit dies für den vertragsgemäßen Gebrauch erforderlich ist. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung, insbesondere eine Veröffentlichung von Gutachten, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

 

10. Abnahme

10.1 Soweit Leistungen des Auftragnehmers abnahmefähig sind (z.B. Privat-Gutachten), hat der Auftraggeber diese unverzüglich nach Fertigstellung und Übergabe zu prüfen und abzunehmen.

10.2 Kleinere Mängel, die die Funktionsfähigkeit der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme. Der Auftragnehmer wird solche Mängel in angemessener Frist beheben.

10.3 Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Übergabe auf die Abnahmefiktion hingewiesen hat.

11. Kündigung

11.1 Aufträge können von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die jeweils andere Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung trotz Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt.

11.2 Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den Auftragnehmer, die der Auftraggeber zu vertreten hat, hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz des durch die Kündigung entstandenen Schadens.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Menden, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist.

Zimmer & Partner EDV-Sachverständigen und IT-Forensikbüro, Am Kohlpütt 8, 58706 Menden

Stand: Januar 2024