LEISTUNGEN

SACHVERSTÄNDIGE

EDV-Sachverständigen & IT-Forensikbüro Zimmer & Partner:
Gefragte Experten für alle Fragen rund um Ihre IT- und EDV-Sicherheit

Die Experten des EDV-Sachverständigen & IT-Forensikbüro Zimmer & Partner sind als geprüfte und verbandsanerkannte Sachverständiger gefragte Ausführende für Wert- oder Schätzgutachten, Tatsachengutachten, Schiedsgutachten sowie Versicherungsgutachten.

Privatgutachten werden beispielsweise benötigt zur:

  • Beweissicherung
  • Schadensfeststellung
  • Kosten- bzw. Wertfeststellung
  • Vorbereitung eines juristischen Verfahrens
  • Absicherung von Ansprüchen
  • Beratung zur Unterstützung von Entscheidungen
  • Unterstützung bei Fehlerbehebungen und Sanierungsmaßnahmen
  • Unterstützung bei Gesprächen mit Lieferanten oder Behörden

Beweissicherung

Schadensfeststellung

Kosten- bzw. Wertfeststellung

Vorbereitung eines juristischen Verfahrens

Absicherung von Ansprüchen

Beratung zur Unterstützung von Entscheidungen

Unterstützung bei Fehlerbehebungen und Sanierungsmaßnahmen

Unterstützung bei Gesprächen mit Lieferanten oder Behörden

Ein Privatgutachten dient vor Gericht nur als Parteivortrag und kann im Verfahren zugelassen werden.

Im Rahmen von Gerichtsprozessen erstellen wir Gutachten im Auftrag des Gerichts oder als Parteigutachten: Dabei kommen sowohl Schadensgutachten als auch Wertgutachten in Frage.

Gerichtsgutachten dienen dazu, technische Sachverhalte verständlich darzustellen und können zur Unterstützung des Gerichtes herangezogen werden.

Die Fachleute des EDV-Sachverständigen & IT-Forensikbüro Zimmer & Partner an den Standorten Menden (Sauerland) und Neustadt/Dosse kooperieren auf der Expertenebene mit den Ermittlern des Bundeskriminalamtes und verschiedener Landeskriminalämter. Unsere zertifizierte Expertise ist gefragt auf beim Mittelstand, in der freien Wirtschaft und bei staatliche Institutionen in der gesamten DACH-Region. Fordern Sie gerne weitere Informationen an und lassen Sie uns auch Ihr Vertrauen gewinnen.

Wir garantieren: Die Zertifizierung durch den Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband (DGSV) unterstreicht die Unabhängigkeit und gibt Ihnen die Sicherheit, dass die gutachterliche Neutralität gewährleistet ist.

FORENSIK

Das Flüchtige festhalten: Mit digitaler Forensik sichern wir relevante Fakten und halten den Tatbestand gerichtsverwertbar fest

Nichts ist so vergänglich wie das gesprochene Wort und auch das Internet erscheint vielen als ein Ort, an dem Informationen wie Schall und Rauch sind und der Flüchtigkeit Tür und Tor geöffnet ist. Wir vom EDV-Sachverständigen & IT-Forensikbüro Zimmer & Partner können Ihnen dabei helfen, Tatbestände gerichtsfest abzusichern.

Die digitale Forensik dient dabei der Untersuchung von Vorfällen an Systemen, die digitale Daten bearbeiten können. Das Ziel ist, den Tatbestand gerichtsverwertbar festzustellen. Diese gerichtsfeste Form der Dokumentation kommt vor allem bei Hackerangriffen, Sabotage, Datendiebstahl, Wirtschaftskriminalität oder ähnlichen Delikten in Frage. In diesem Aufgabenbereich verfügt unser Team über sehr fundierte Kenntnisse, die immer wieder von Gerichten und Ermittlungsbehörden angefragt und für die Beweisführung genutzt werden.

Wenn Sie sich unter dem Stichwort forensische Untersuchungen im Internet auf die Suche begeben, werden Sie viele finden, die mutmaßliche Hilfe anbieten. Aber nur wenige besitzen ein so umfassendes Know-how wie das Team des EDV-Sachverständigen & IT-Forensikbüros Zimmer & Partner. Die Entwicklung bei Viren und Trojanern ist so dynamisch, dass diese manchmal speziell auf ein bestimmtes Unternehmen programmiert werden, um dieses dann später zu erpressen. Lassen Sie sich dabei nicht täuschen: Solche Angriffe treffen mitnichten nur Großunternehmen, gerade die für elementares Know-how so bekannten Firmen des Mittelstandes werden inzwischen immer öfter Ziel punktgenauer Angriffe. Und aus unserer Erfahrung können wir Ihnen verbindlich versichern, dass derartige Schadangriffe durchaus das Volumen haben können, selbst gut etablierte Unternehmen in ernsthafte Schwierigkeiten zu bringen.

Nur durch ständige Qualifizierungen als geprüfte und verbandsanerkannte IT-Forensiker, die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden wie beispielsweise der Kriminalpolizei, Justiz, dem Bundeskriminalamt und entsprechender Fachverbände sowie topaktueller Ausstattung gelingt es den Experten des EDV-Sachverständigen & IT-Forensikbüros Zimmer & Partner immer wieder zum Erfolg zu kommen. Die Binse, dass Stillstand Rückschritt bedeutet, gilt für keinen Bereich so intensiv wie für die forensische Strafermittlung.

Für private oder gerichtliche Gutachten leisten die Experten des EDV-Sachverständigen & IT-Forensikbüros Zimmer & Partner vor Ort Live-Forensik: Das dürfen Sie sich vorstellen wie die Arbeit eines Chirurgen am offenen Herzen – quasi im laufenden Betrieb. Alternativ bietet die Post-Mortem-Forensik (vergleichbar mit der Pathologie am Verstorbenen) die Möglichkeit, nach einem erfolgreichen Schadangriff Spuren und Beweise zu sichern, um Rückschlüsse auf den oder die Täter zu ermöglichen. Diese Beweissicherungsmaßnahmen dienen der Ermittlung der Identität eines Angreifers oder Täters oder der Feststellung des Schadensumfangs nach einem Systemeinbruch oder auch „nur“ dazu, vorhandene Schwachstellen aufzudecken und diese zu beseitigen. Die auf diesem Wege gewonnenen Erkenntnisse und sichergestellten Beweise dienen als Grundlage für die Erstellung eines Gutachtens, welches in gerichtliche Verfahren eingebracht werden kann.

Wir empfehlen: Schon heute einen Termin buchen für eine verbindliche Beratung, damit es erst gar nicht zu einem erfolgreichen Angriff auf Ihr Unternehmen oder Ihre Institution kommt – denn dieser ist in aller Regel teurer als jede vorherige Analyse.

DATENSCHUTZ / AUDIT / MEDIATION

Wenn es persönlich wird, ist der Gold-Standard grade gut genug:
Wir schätzen und schützen Ihre persönlichen Daten – Ihr wertvollstes Gut

DATENSCHUTZ

Der Datenschutz dient dem Schutz von personenbezogenen Daten. Weil die Datenverarbeitung immer weiter fortentwickelt wird, ist hier besondere Sorgfalt geboten. Durch die weltweite Vernetzung über das Internet nehmen die Gefahren im Hinblick auf personenbezogene Daten zu. Bedenken Sie den nach wie vor gültigen Leitsatz: Das Internet vergisst nie!

Die Auslagerung von Computerdaten (Cloud Computing) sehen wir Experten vom des EDV-Sachverständigen & IT-Forensikbüro Zimmer & Partner als kritisch an. Denn oft ist ungewiss, wo diese gespeichert werden (zum Beispiel irgendwo in Übersee) und wer darauf Zugriff hat.

Aber auch wenn Daten nicht ausgelagert werden, bedeutet das nicht automatisch Datensicherheit, da sie wissentlich oder aus Versehen auch von den eigenen Mitarbeitern weitergereicht werden beziehungsweise werden können.

Viele Betriebe scheuen sich davor, Daten an die Konkurrenz oder Aufsichtsbehörden weiterzugeben: Hier spielt weniger das finanzielle Interesse als vielmehr der mutmaßliche Ansehensverlust durch einen gekündigten Angestellten eine Rolle, der zum Problem werden kann.

Nach der am 04.05.2016 veröffentlichten EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) müssen seit Mai 2018 alle Vereine, Selbständige, Unternehmen, Konzerne, Behörden und dergleichen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, Schutzmaßnahmen bei Datenschutz und Datensicherheit nachweisen. Die Dokumentation von Penetrationstests ist hier ein wichtiger Baustein.

So definiert die EU-DSGVO zunächst in Art. 5 Abs. 1 die Pflicht zur Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der Daten („Integrität und Vertraulichkeit“) und präzisiert die zu ergreifenden Maßnahmen zusätzlich in Art. 32. Darüber hinaus werden in Art. 25 EU-DSGVO („Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen“) Prinzipien festgelegt, wie Verarbeitungen gestaltet sein müssen und welche Voreinstellungen vorzunehmen sind.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang ist Art. 32 Abs. 1 EU-DSGVO. Neben der reinen Implementierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen bezüglich Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der Systeme sowie zur Wiederherstellung von Daten, ist die Wirksamkeit der ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen durch geeignete Verfahren nun zukünftig zusätzlich nachzuweisen. Diese Regelung ist neu und verpflichtet Unternehmen beispielsweise den Einsatz eines Penetrationstest (Stresstest) durch externe Unternehmen durchführen zu lassen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass dies die wenigsten Betroffenen auf dem Schirm haben: Wir vom des EDV-Sachverständigen & IT-Forensikbüro Zimmer & Partner unterstützen Sie dabei mit seriöser Beratung und einer fachlich kompetenten, passgenauen Ausführung.

Wichtig: Sie brauchen eine/n Datenschutzbeauftragte/n (m/w/d)

Eine/n Datenschutzbeauftragte/n (m/w/d) brauchen laut Artikel 37 der EU-DSGVO alle Unternehmen, in denen personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden. Darunter fallen beispielsweise Namen, E-Mail-Adressen, Kontonummern oder Standortdaten von Kunden.

Für kleine Betriebe gilt eine Ausnahme: Einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss ein Unternehmen nur, wenn sich mindestens zehn Mitarbeiter regelmäßig mit solchen Daten beschäftigen. Allerdings zählt hier wirklich jede/r Mitarbeiter/in – auch wenn er oder sie nur beispielsweise einmal pro Woche personenbezogene Daten bearbeitet oder in Teilzeit angestellt ist.

Unabhängig von der Personenanzahl braucht ein Unternehmen außerdem einen Datenschutzbeauftragten, wenn Daten verarbeitet werden, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist. Das gilt für besonders sensible Daten oder wenn ein hohes Risiko für Betroffene besteht, falls die Angaben missbraucht werden. Als solche gelten etwa Daten zur ethnischen Herkunft, sexuellen Orientierung, religiösen Überzeugung oder zur persönlichen gesundheitlichen Situation. Auch wenn ein Unternehmen eine Videokamera auf seinem Werksgelände aufstellt, gelten diese Bilder als besonders sensibel.

Sprechen Sie uns an: Wir vom EDV-Sachverständigen & IT-Forensikbüro Zimmer & Partner beraten Sie gern.

AUDIT

Ein Audit wird zur Überprüfung der datenschutzrechtlichen Eignung von Verfahrensabläufen und Produkten freiwillig eingesetzt und dient der stetigen Verbesserung der Sicherheit und des Datenschutzes. Auch wenn es sich dabei um einen freiwilligen Schritt in Richtung Qualitätssicherung handelt, kommt diesem in der Wettbewerbssituation von Unternehmen eine entscheidende Bedeutung zu. Denn wir vom EDV-Sachverständigen & IT-Forensikbüro Zimmer & Partner wissen, dass viele Unternehmen dem Datenschutz im Rahmen ihres persönlichen Benchmarkings für sich und ihre Partner eine hohe Bedeutung zumessen.

Zielsetzung des Audits ist die freiwillige Überprüfung der datenschutzrechtlichen Eignung von Produkten und Verfahren. Dadurch soll zugleich eine kontinuierliche Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit erreicht werden. Das Audit fördert Eigenverantwortung durch Selbstkontrolle und Selbstregulierung und schafft somit ein objektives Sicherheitsgefühl nach innen nach außen.

Ein bestandenes Datenschutzaudit endet mit einem offiziellen Prüfsiegel, welches auch für Werbemaßnahmen genutzt werden darf. Mit einem solchen Prüfsiegel können Unternehmen ihren Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern nachweisen, dass mit personenbezogenen Daten gesetzeskonform umgegangen wird und dass das Thema Datenschutz im Unternehmen ernst genommen wird.

Sollten Sie sich für einen Audit entscheiden, finden Sie bei uns im EDV-Sachverständigen & IT-Forensikbüro Zimmer & Partner die richtigen Experten für eine kompetente und professionelle Umsetzung und Begleitung.

MEDIATION

Bei der Mediation handelt es sich anders als bei Gutachten um eine Beilegung von Konflikten mit Hilfe einer neutralen dritten Person. Auf Basis der Win-Win-Strategie unter Berücksichtigung des Havard-Konzepts wird hier an einer für beide Konfliktpartner akzeptablen Lösung gemeinsam gearbeitet. Der Mediator hält sich mit der Lösung oder Entscheidungsvorschlägen zurück und gibt lediglich den Rahmen vor. Bei Mediation geht es um Einsicht – nicht um Rechthaberei. Es gibt keine Verlierer. Beide Parteien können im konstruktiven Gespräch nur gewinnen.

Gerade bei Streitigkeiten im Unternehmen, aber auch im kritischen Austausch in der Geschäftswelt mit Dritten liegen große Chancen in einem Mediationsverfahren. Wer schon einmal wegen eines solchen Streits vors Arbeitsgericht gezogen ist oder in den Schranken der ordentlichen Gerichtsbarkeit gestanden hat, wird wissen, dass Recht haben und bekommen einerseits zweierlei ist und andererseits oft viel Geduld erfordert, bis selbst bei subjektiv als klar empfundener Rechtslage ein finales Urteil vorliegt.

Im Mediationsverfahren liegt die Chance, Streitigkeiten im Beisein eines neutralen Dritten so beizulegen, dass beide Parteien gesichtswahrend zu einem guten Ende kommen, ohne wertvolle personelle, finanzielle und vor allem zeitliche Ressourcen zu vergeuden. Wenn Sie sich für ein Mediationsverfahren interessieren, finden Sie bei uns im EDV-Sachverständigen & IT-Forensikbüro Zimmer & Partner die richtigen Partner für eine diskrete und vertrauensvolle Umsetzung.